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Hätte das Heilige Römische Reich überleben können?
10.01.2017, 19:45
Beitrag: #68
RE: Hätte das Heilige Römische Reich überleben können?
(10.01.2017 18:47)Dietrich schrieb:  
(10.01.2017 15:56)Suebe schrieb:  Nachweise Dietrich, Nachweise.

Lassen wir hierzu mal einen Staatsrechtler zu Worte kommen, der präzise erläutert, dass die Reichsfürsten von der Gesetzgebung bis zur Landesvertediigung alle hoheitlichen Rechte in ihren Territorien besaßen:

"Das Bemühen der geistlichen und weltlichen Reichsfürsten, innerhalb ihrer Herrschaftsgebiete eine eigenständige souveräne Herrschaftsgewalt aufzurichten, führte zur Entstehung der Landesherrschaft.
Was dem Königtum in Deutschland versagt bkieb, nämlich eine einheitliche zentrale Staatsgewalt aufzurichten, haben die Reichsfürsten bzw. Lanfesherren erreicht. Zur landesherrlichen Staatsgewakt zählten Bannrechte, grundherrliche Rechte, Vogteirechte die Gerichtsgewalt, insbesondere die Hochgerichtsbarkeit, Lehnrechte und schließlich die königlichen Hoheitsrechte, die aus der Hand des Königs im Verlauf der Entwicklung an die aufstrebenden Landesherren gefallen waren. Siie haben verschiedenartige Rechte zu einer Einheit verbunden und und an die Stelle einer feudalen Organisation einen Beamtenstaat mit einer straffen Verwaltung gesetzt.
Der neue Szaat umfasste ein Gebiet, innerhalb dessen der Landesherr und Reichsfürst jede von außen kommende Gewalt ausschloss, Der Staat der Landesherren wurde zum Gebiets- und Flächenstaat."
(Hermann Konrad, Deutsche Rechtsgeschichte, Band 1: Frühzeit und Mittelalter, Karlsruhe 1972, S. 309 f.)

Und weiter:

"Die in der Hand der Landesherren befindlichen obrigkeitlichen Rechte bildeten in ihrer Zusammenfassung die Landesherrschaft. Unter dem Einfluss des neuen Staatsdenken des Absoluitismus wurde die Landesherrschaft zur Landeshoheit., zur obersten Gewalt im Staate. Zu diesen Rechten in den Reichsfürstentümern gehörten vor allem das Recht der Gesetzgebung, der Gerichtsbarkeit (Justizhoheit), der Landesverteidigung (jus armorum), der Polizeigewalt und der auswärtigen Bündnisse (jus foederis)."
(Hermann Konrad, Deutsche Rechtsgeschichte, Band 2: Neuzeit bis 1806, Karlsruhe 1976, S. 238)


Irgendwie erscheint mir dies aus dem Zusammenhang gerissen. Sorry.
Resp. du übersiehst die Einschränkungen, die der Staatsrechtler für diese Aussage macht

Das mag für die größeren Territorien ja auch stimmen, da kommen aber doch maximal 5-6 zusammen, (und keine 200 Lightbulb ) da dies die kleineren so nicht konnten, hat man so um Maximilian herum Reichskreise geschaffen.
Die konnten Gesetze erlassen, Landesgesetze, wie die heutigen Bundesländer.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Hätte das Heilige Römische Reich überleben können? - Suebe - 10.01.2017 19:45

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