Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der BRD
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18.08.2016, 18:20
Beitrag: #8
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RE: Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der BRD
Ich kannte einen, der ist als junger Polizist bei einer Einsatzgruppe gelandet.
Man kann bei Browning, Ganz normale Männer, nachlesen was das hieß. 1945 in Norwegen in britische Gefangenschaft, von den Briten an die Russen ausgeliefert, 5 Jahre Zwangsarbeit in den vorherigen Einsatzgebieten. Dann an die DDR überstellt, in Waldheim 25 Jahre Zuchthaus abbekommen. Von Adenauer 55 Weihnachten "heimgeholt". ABER, die Offiziere SD-Männer usw. usf. wurden von den Briten NICHT an die Russen ausgeliefert. Aus humanitären Gründen, da denen dort unzweifelhaft die Todesstrafe gedroht hätte. Die Briten haben sie irgendwann der deutschen Justiz überstellt, mit dem Ergebnis, dass denen Jahrzehntelang gar nichts passiert ist! Erst in den 60er Jahren wurde denen in der BRD der Prozess gemacht. Der oben genannte wurde mehrfach als Zeuge geholt. Die Strafen waren mit Sicherheit "kommoder" als das was die Mannschaften abbekamen. So wird durch die "Zeitläufe" Ost- West-Konflikt usw. usf aus Recht in jedem Fall Unrecht. Es ist jedenfalls vom Rechtsverständnis absolut nicht hinehmbar, dass für die gleichen Taten, fürchterlichen Verbrechen, zwischen Galgen und "gar nichts" alles drin war. Aber wir reden hier halt nicht zuletzt von Politik. "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der BRD - Suebe - 12.08.2016, 20:19
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