Köln an Sylvester
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12.07.2016, 22:24
Beitrag: #392
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RE: Köln an Sylvester
(12.07.2016 19:17)Suebe schrieb: Wir leben in einem Rechtsstaat und bestrafen kann man halt nur für etwas, was hieb- und stichfest bewiesen ist. Ein Mittelweg wäre möglich, zwischen Todesstrafe und Bewährung. Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und damit Beihilfe zum Massenmord wurde ihm, ja nachgewiesen. Gegen die Todesstrafe bin ich vor allem deshalb, weil sie nicht rückgängig gemacht werden kann, wenn sich die Unschuld herausstellen würde. Das Beispiel mit dem Räuber ist nicht das extremste Beispiel. 10 bis 20 Jahre hätte er schon verdient. viele Grüße Paul aus dem hessischen Tal der Loganaha (Lahn) in der Nähe von Wetflaria (Wetzlar) und der ehemaligen Dünsbergstadt |
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