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Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
11.12.2015, 15:37
Beitrag: #4
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
Es gab "formaljuristisch" KEINEN Schießbefehl.
Es war lediglich ein "Erlaubnistatbestand".

Dass es dann durch vielerlei tagtägliche "Vergatterungen" usw. usf. deFakto dann doch zu einen wurde, ist etwas anderes.

Die DDR-Oberen aus Regierung und Armee haben sich letztlich auf die Formaljure bezogen, und sind so auch nur dafür verurteilt worden.
So ist das halt in einem Rechtsstaat.


OT: Ein Bruder meiner Frau kam beim Grenzübertritt zu Tode, und es geht einem bei diesen Urteilsbegründungen "das Messer im Sack auf", aber es ist so.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze - Suebe - 11.12.2015 15:37

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