Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
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10.12.2015, 21:13
Beitrag: #2
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RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
(10.12.2015 20:57)Suebe schrieb: Ein nicht unähnlich gelagerter Fall ist der sogenannte Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze. Es gab den Befehl an die Grenzposten, den Grenzverletzer zu stoppen, auch unter Anwendung der Schusswaffe. Wenn es das nicht gegeben hätte, dann hätte wohl auch kein einziger der Grenzer, vor allem der Wehrpflichtigen an der Grenze auf Grenzverletzer geschossen. Zumindest haben sich Verurteilte Grenzer nach dem Mauerfall auf die Befehlskette bezogen. Die Dokumente aus dem Wiki-Artikel sprechen eine deutliche Sprache: https://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fbefehl |
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