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Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit
05.08.2015, 08:17
Beitrag: #4
RE: Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit
@Avicenna: Du bist mir keinesfalls zu nahe getreten. Ich empfand nur, dass sich hier Menschen austauschen, die mehr Ahnung von einem Thema haben, in dem ich mich verlaufen habe. Alles, das neuer als 500 n. Chr. ist nicht meine Spezialgebiet. Wink Und mit welchem Hintergrund ich eine Frage stelle, sollte ja letztendlich egal sein, wenn es doch um historische Fakten geht und darum, diese richtig zu bekommen und die rechtlichen, aber auch willkürlichen Möglichkeiten div. Adelsstände aufzuklären.

@ Suebe: Danke für deine Antwort. Das leuchtet mir ein. Also könnte ich sie entweder zu einer niedrigeren Adeligen umschreiben, damit sie dem Gericht des österr. Erzherzogs untersteht, oder: ich habe gelesen, dass im Fall des Markgrafen Friedrich V. v. Brandenburg dieser von seinen Söhnen abgesetzt und eingesperrt wurde. Gehe ich also richtig in der Annahme, dass innerfamiliäre Streitigkeiten durchaus auch zum gewünschten Ergebnis führen könnten? Diese sie z.B. selbst bezichtigen, absetzen und einkerkern (soll ja in den besten Häusern vorgekommen sein Wink )
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RE: Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit - Histomaniac - 05.08.2015 08:17

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