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Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit
04.08.2015, 15:54
Beitrag: #2
RE: Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit
Ein Reichsfürst vor einem "Strafgericht" ???

Völlig undenkbar.

Die Gerichte bei denen ein Prozess gegen einen Fürsten geführt werden konnten, hatten ganz andere Aufgaben.
Das waren Verwaltungsgerichte. Um eine heutige Bezeichnung zu benutzen.

Wenn du aber die Sache ein paar Etagen tiefer verorten würdest, irgendwelche Ritter, Freiherren, Edelleute, die ja durchaus eigene Territorien hatten, muss ja nicht unbedingt "reichsunmittelbar" sein, da ist dies sehr wohl denkbar.
Wegen zB Räuberei" oder "Landfriedensbruch" hat man da schon dem einen oder anderen den Kopf abgeschlagen.
Warum bei der "Edelfrau" in deinem Fall nicht bei Hexerei.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit - Suebe - 04.08.2015 15:54

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