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Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit
04.08.2015, 12:39
Beitrag: #1
Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit
Hallo, liebe Forumsmitglieder!

Ich komme hier unter Umständen mit einer etwas ungewöhnlichen Frage an, stecke jedoch vollkommen fest und brauche Hilfe bei den Details.

Ich schreibe gerade einen Contemporary-Fantasy-Roman, der themenbedingt zu einem erheblichen Teil auf Rückblicken in diverse Epochen basiert. Natürlich sollten diese so gut es geht wahrheitsgemäß od. zumindest realistisch sein.
Kleine Info zur Rahmenhandlung: eine Hexe, 1500 Jahre alt, wurde um 1300 herum gefürstet, regierte ein fiktives kleines Fürstentum im HRR. Um 1600 herum wird sie der Hexerei und Ketzerei angeklagt, wodurch sie wahnsinnig wird. Dass sie eine Frau an der Macht ist, hilft natürlich quer durch die Geschichte nicht sonderlich, ist aber wichtig für die Story (ist ja auch Fantasy).

Nun zu meinen Fragen:
- Ist es unter Kaiser Rudolf II., der ja kurz darauf für regierungsfähig erklärt wurde und sich außerdem vor Hexen fürchtete, möglich, dass im Zuge des Hexenwahns eine Reichsfürstin bei ihm von niedrigeren sozialen Schichten angeklagt und das ernstgenommen wird?
- Kann überhaupt jemand über sie richten, obwohl sie in ihrem eigenen Land die höchste Instanz ist?
- Ist der Kaiser dazu imstande, da ihr Land Teil des HRR ist und er als Herrscher über dieses - trotz ähnlicher Stellung in Österreich - über ihr steht?
- Würde sie als Fürstin einer Folter durch die kaiserlichen Zuständigen entgehen? Oder kann der Kaiser durch seine Hexenangst auch willkürlich eine Folter mit optionaler Hinrichtung anordnen?
- Oder würden im Falle einer Verurteilung statt Hinrichtung Strafen wie Entmachtung, Verbannung, Klosteraufenthalt am Plan stehen?
- Kann der Nachfolger des Kaisers nach dessen Absetzung die Fürstin begnadigen (immerhin war der Vorgänger wahnsinnig, sonst hätten sie ihn nicht abgesetzt) und kann sie dann wieder als solche herrschen (oder ihre Nachkommen)?
- Hat in dem Fall der Papst auch etwas damit zu tun?
- Oder würde sie sowieso nie angeklagt werden, weil sie unantastbar ist und sämtliche Anklagen vom Kaiser ignoriert werden würden (was die Geschichte meines Romans zunichte machen würde)?

Würde mich freuen, wenn ihr ein paar Antworten oder Anhaltspunkte für mich hättet! Smile

Danke schon mal und liebe Grüße
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Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit - Histomaniac - 04.08.2015 12:39

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