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Ermächtigungsgesetz 1934
05.05.2015, 13:14
Beitrag: #1
Ermächtigungsgesetz 1934
Liebe Community,

ich studiere Jus und habe in etwas mehr als 2 Wochen eine Prüfung zum Thema Rechtsgeschichte. Da ich nicht ursprünglich aus Österreich komme habe ich ehrlich gesagt wenig Ahnung davon und habe das Gefühl einiges nicht verstanden zu haben. HuhHuh

Eins meiner Themen wird definitiv das Ermächtigungsgesetz 1934 sein. Leider finde ich aber nur Informationen über das Deutsche Ermächtigungsgesetz 1933. UndecidedThumbs_down

Verstehe ich es richtig, dass die Verfassung 1934 damals 2 mal erlassen wurde. Einmal mittels Kriegswirtschaftsverordnung (ist hiermit das KWEG 1917 gemeint?) mit dem Inhalt der Verfassung 1934 und dann wurde sie ein zweites mal erlassen, indem das Rumpfparlament des Nationalrates über das Ermächtigungsgesetz 1934 (BVG über außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Verfassung) abstimmte und dadurch wurde die bereits erlassene Verfassung zum Bundesverfassungsgesez auch im Sinne der gegenwärtig geltenden Bundesverfassung.

Ist das so richtig? Ich hab das Gefühlt, dass ich das nicht ganz verstehen.
Gibt es dazu vielleicht einen guten Literatur Tipp?? Wo das ganze etwas ausführlicher behandelt wird. In unserem (wirklich dicken) Skript von der Uni wird das Thema leider in ein paar Sätzen abgehandelt.

So wie ich das verstehe war dies nicht wirklich "legal", denn mit dem Ermächtigungsgesetz wurde ja erst Art. 44 aufgehoben der bestimmt, dass eine Volksabstimmung bei Gesamtänderung nötig ist, wozu es aber erst einer Volksabstimmung bedurft hätte?

Und gab es dann nicht noch ein VÜG was erstmal galt? Oder wurde nicht die Verfassung damit in Kraft gesetzt sondern das? Ich hab nämlich irgendwie im Kopf, dass die Verfassung 1934 niemals gegolten hat, sondern nur das VÜG? Oder verwechsle ich da was??

Ich bitte wirklich dringend um Hilfe HuhHuh
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Ermächtigungsgesetz 1934 - jiniblabla - 05.05.2015 13:14
RE: Ermächtigungsgesetz 1934 - Suebe - 05.05.2015, 20:21
RE: Ermächtigungsgesetz 1934 - Suebe - 06.05.2015, 12:50

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