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Geschwindigkeitsbeschränkung
09.02.2015, 12:35
Beitrag: #1
Geschwindigkeitsbeschränkung
Auf dem diesjährigen Deutschen Verkehrsgerichtstag ist die Forderung erhoben worden, auf Landstraßen eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h einzuführen. Als Grund wird der schlechte Zustand der deutschen Landstraßen genannt.

Dies will ich mal zum Anlass nehmen, über die historischen Geschwindigkeitsbeschränkungen, ganz locker aus der Hand zu filosofieren.

Seit 1910 galt im Deutschen Reich innerorts eine Geschwindigkeitsbeschränkung con 15km/h die 1923 auf 30km/h erhöht wurde.
1934 hat der Vorgänger des Deutschen Verkehrsgerichtstags gleich á Bloc alle Geschwindigkeitsbeschränkungen aufheben lassen.
Die 1939, Kraftstoffsparen im Krieg wieder eingeführt wurden. Da aber ab September 39 der private Kfz-Verkehr kaum noch erlaubt war, spielte das zuerstmal keine rolle.

1953 dann, im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik wurden wieder alle Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgehoben!

1957 wiederum wurde das noch heute innerorts gültige Tempolimit von 50km/h erlassen.
Und, liebe Leser und Mitstreiter, ich war damals 5 Jahr alt, aber im "Branchenhaushalt" wurde das natürlich äßerst kontrovers diskutiert, und ich kann mich deshalb noch recht gut dran erinnern.
(und an die immensen Knöllchen, die mein Vater in den nächsten Jahren einsammelte, da er es so gar nicht akzeptierte)
Aber genau genommen, geht die selbe Diskussion seit damals immer weiter, "Frei Fahrt für Freie Bürger" auch an der Argumentation pro und kontra hat sich wenig geändert. Neu ist nur das diesjährige Argument, des "schlechten Straßenzustandes"
Mal sehen was das noch für eine Diskussion gibt Devil

Das 1957er Limit hatte noch eine Besonderheit zu bieten. Innerorts durfte man nur noch 50km/h schnell fahren. Schön, aber wie überprüfen und durchsetzen. Nun, ein Weg findet sich ja immer. Man hatte ja die Polizeibeamten, die auf Grund ihrer Berufserfahrung die Geschwindgkeit zuverlässig schätzen konnten.
Was da los war, kann man sich vermutlich denken.

Am 1. Oktober 1972 schließlich wurde auf Lamdstraßen ein generelles Tempolimit von 100km/h eingeführt. Versuchsweise! aber egal, es blieb.
Auf Autobahnen sind bis dato alle Versuche gescheitert, die "Richtgeschwindigkeit 130km/h" war und blieb eine Schimäre. Heute wird man bei Tempo 150 laufend von irgendwelchen 2,5to Kastenwagen überholt.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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Geschwindigkeitsbeschränkung - Suebe - 09.02.2015 12:35

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