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Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen
19.09.2014, 20:34
Beitrag: #52
RE: Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen
(19.09.2014 18:56)Lützelsteiner schrieb:  
(19.09.2014 18:37)Suebe schrieb:  1. Haben sich weder die Elsässer noch die Lothringer für Frankreich entschieden. Die wurden in beiden Fällen nicht gefragt.

Sie wurden nicht befragt, aber für Frankreich gewonnen. Politisch und gesellschaftlich ist dies entscheidend.

(19.09.2014 18:37)Suebe schrieb:  2. Lag Frankreich 1788 um mindestens ein Jahrtausend in der gesellschaftlichen Entwicklung hinter dem HRR zurück.

Nein, sonst hätte Deutschland die Revolution so wie Frankreich angenommen und nicht gegen demokratische Kräfte gekämpft.

(19.09.2014 18:37)Suebe schrieb:  3. Dass in Frankreich die Revolution 1789 ausbrach hat doch seinen Grund in den selbst für damalige Verhältnisse völlig unmöglichen gesellschaftlichen Zuständen. Rückfall hinter die Zeiten Karls des Großen.

Diese Zustände, die übrigens so schlimm auch wieder nicht waren, galten auch und noch viel mehr im Deutschen Reich.

(19.09.2014 18:37)Suebe schrieb:  4. Der einzige Punkt wo Frankreich tatsächlich vorne lag, war das Militär. Das ist aber keine besonders lobenswerte oder gar nachahmenswerte Führungsposition.

Wann siehst Du diese Übermacht? Die Französische Revolution war doch in höchster Gefahr, als sich Preußen und Österreich sich schickten, Frankreich anzugreifen.

2.)
Na sowas,
Deutschland brauchte keine Revolution! (zumindest bei weitem nicht so dringend wie Frankreich) Schon das HRR war ein Rechtsstaat. Es gab zig-Territorien im HRR mit demokratischer Verfassung, in Frankreich 1788 keine Rede von allem. Die Menschenrechte waren mindestens rudimentär vorhanden. In Frankreich 1788 gar nicht!
Der Staat bin ich - ein im HRR völlig indiskutabler Satz. In Frankreich Verfassung und Grundgesetz. Es gab einen ständigen Reichstag! (kannst in Regensburg die Baulichkeiten wo er tagte besichtigen) Wieviele Jahrhunderte in Frankreich nichts ähnliches?

3.) siehe unter 2.

4.) Es war das große Unglück des HRR, dass dieses überaus friedliche Gebilde eine Raubexistenz wie es das Frankreich ab Ludwig XiV und Napoleon war, zum direkten Nachbarn hatte.

Neulich hatte die regionale Verfassung in einem deutschen Teilstaat 500. Geburtstag.
Aus dem Tübinger Vertrag:
Zitat:Als verfassungsmäßiges Grundrecht galt, daß jeder Württemberger, selbst der Leibeigene ohne Abzug oder Nachsteuer und, ohne einer Erlaubnis zu bedürfen, auswandern konnte, daß jeder Württemberger nur durch den ordentlichen Richter verurteilt und nur in den gesetzlich bestimmten Fällen in Haft genommen werden durfte, nur die verfassungsmäßig mit den Ständen verabschiedeten Steuern zu bezahlen hatte und nur in Kriegs- und anderen Notfällen militärpflichtig war und auch dann nur mit Bewilligung der Stände und bloß für die Dauer des Kriegs.
das ganze aus dem Jahr 1514! gültig bis 1805, aufgehoben unter der Ägide Napoleons!

Die neuere Geschichte am Rhein ist bekannt, dass diese aber auch eine Vorgeschichte hatte, muss man halt auch sehen.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen - Suebe - 19.09.2014 20:34

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