Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen
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13.09.2014, 09:59
Beitrag: #26
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RE: Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen
(13.09.2014 08:30)Lützelsteiner schrieb: Daß sich die Elsässer und Lothringer während der Reichslandszeit politisch benachteiligt sahen und auch tatsächlich waren, beruht auf Tatsachen, nämlich auf der Verfassung, die sie im Deutschen Kaiserreich bekamen, über die sie nicht bestimmen durften, und die sie aus allen anderen Bundesstaaten aussonderte. Elsaß-Lothringen war eine gemeinsame Kriegsbeute, die im 1870-Krieg von allen Reichsteilen gemeinsam erobert worden war, und die in ihrem Namen der Kaiser verwaltete. Deswegen gab es als höchste Instanz des Reichslands keinen König, Fürsten oder sonstiges Glied des heimischen Adels, sondern einen Statthalter, der dem Kaiser unterstellt und rapportpflichtig war. Schön dass einer mit mir spielt Hier mal die Gesetze: Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit (01.06.1870), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/nzjh/ndbd/b..._ges.html, Stand: aktuelles Datum. Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (22.07.1913), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ksr/1913/re...setz.html, Stand: aktuelles Datum. es stösst auch innerdeutsch immer wieder auf Unglauben, zumindest Erstaunen dass es bis 1935 Hessen, Bayern, Preußen gab. Aber es war so. Ich hätte es übrigens in den Gesetzen selbst nachlesen können, mit der Staatsbürgerschaft der Elsass-Lothringer, aber man muss ja immer erst drauf kommen. "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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