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Weimar, Finanzkrise 1930
25.07.2012, 13:34
Beitrag: #21
RE: Weimar, Finanzkrise 1930
(25.07.2012 12:57)Dietrich schrieb:  
(24.07.2012 20:13)krasnaja schrieb:  Bevor Du nun noch mehr dazu schreibst, sollst Du Dir über die zeitlichen Abläufe klarer werden, der Reichstagsbrand war nicht am 2.Februar.

Bitte um Vergebung für den Schreibfehler: Es sollte natürlich anstatt 2. Februar 28. Februar 1933 heißen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Notverordnung von Reichspräsident Hindenburg erlassen. Sie sah unter anderem vor:

Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen, die für legal erklärt wurden.

Die „Reichstagsbrandverordnung“ bot die juristische Grundlage zunächst für eine Welle von Verhaftungen gegnerischer Kandidaten zur bevorstehenden Reichstagswahl und fortan für Eingriffe der beschriebenen Art gegen alle Personen und Vereinigungen, deren Existenz oder Tätigkeit die beabsichtigte Umgestaltung Deutschlands im nationalsozialistischen Sinne wirklich oder angeblich hinderte oder hindern konnte.

Dietrich, dass stimmt ja alles, auch, dass das Ermächtigungsgesetz dann die laxe und änderbare Form der Notverordnungen dann zementierte.

Du hattest aber unterschwellig den Eindruck vermittelt, dass das Ermächtigungsgesetz Hitler eigentlich nur auf den Notverordnungen Weimars aufbaute, also eigentlich nicht auf Hitlers Mist gewachsen war. .

Das stimmt zwar rein theoretisch, ist aber dennoch falsch.
Die Notverordnungen Weimars boten nur theoretich die gleiche Minderung bürgrlicher Rechte, wie sie es dann mit dem Ermächtigungsgesetz geschah..
Theoretisch darum, weil Weimar bis zum Schluss ein demokratische Staat war. Notstandsverordnungen schaffen ja die Demokratie nicht ab, sie schränken, allenfalls theroretisch, Rechte der Bürger ein.

Wäre es nicht so gewesen, wären diese weimarschen Notverordnungen auch als Beschneidung der Rechte von Bürgern verstanden und auch praktiziert worden, hätte Hindenburg NICHT das Reichstagsbrand-Gesetz zu verabschieden brauchen, das dann allerdings in die Rechte der Bürger eingriff. .

Dieser Klarheit vermisste ich bei Dir.
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Weimar, Finanzkrise 1930 - krasnaja - 20.07.2012, 10:19
RE: Weimar, Finanzkrise 1930 - dieter - 22.07.2012, 10:06
RE: Weimar, Finanzkrise 1930 - krasnaja - 25.07.2012 13:34

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