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Presseschau Der große Raub
06.02.2013, 13:36
Beitrag: #8
RE: Presseschau Der große Raub
(05.02.2013 18:57)solon schrieb:  Also das alles bürokratisch aufgezeichnet wurde mag stimmen, wie sich die Eigentumsverhältnisse darstellen , steht auf einem anderen Blatt .
Ein Berliner Museum hatte vor nicht allzulanger Zeit einen Anwalt zu Gast der Restitutionsansprüche seines US Klienten geltend machte auf ein Bild in einem Berliner Museum. Dieses Bild war eben nicht unter den Karteien, sondern wurde ordungsgemäß verkauft, von Privat zu Privat 1934. Nachweis wurde erbracht. Das Bild ging als Schenkung an das Museum.
Findige Anwälte haben den soundsovielten Sproß der Familie ausfindig gemacht (der hatte noch nicht mal familären Bezug zu Deutschland, da seine Familie seit Generationen schon in den USA lebten) der dann Restituierung beanspruchte. Das Gericht folgte, weil nicht nachgewiesen werden konnte, das die Familie die 1935 ausreiste alles Geld (vom Bild), mit ins Ausland nehmen konnte.
Das wiederum kann hier heute in Deutschland keiner mehr.
Einen Vergleich gab es nicht mit dem Museum, da in den USA schon ein Sammler wartete der mehr als das Doppelte bezahlte. Hat große Wellen geschlagen damals in Berlin. Das jedes Kunstwerk erst auf jüdischen Besitz (oder anderen) überprüft werden sollte, halte ich nicht für durchführbar, denn sichtbar (in Ausstellungen) ist noch nicht mal 1 Zehntel der Stücke. Wer weiß wie Museen heute personell ausgestattet sind, sollte sich mit Worten wie "Faulheit" sehr zurückhalten. Die Erben, meistens ohne Bezug zum Erbe, bekommen auch völlig unentgeltlich , gut gepflegte Werke zurück.
solon

Das ist eine sehr merkwürdige Geschichte. Wenn das Bild 1934 zum vollen Wert verkauft wurde gibt es keinen Rückerstattungsanspruch, das Urteil somit völlig unverständlich. Wenn es unter Wert verkauft werden mußte gibt es einen Rückerstattungsanspruch, für den irgendwelche Fristen einzuhalten waren.
Wenn den Verkäufern bei ihrer Flucht das Geld abgenommen wurde, haben sie oder ihre Erben einen Rückerstattungsanspruch, für den usw. Mit dem Bild hat das dann überhaupt nichts mehr zu tun. Wie gesagt, das Urteil ist unverständlich. Auch ein Gerichtmuß sich an die Gesetze halten. Oder der Sachverhalt ist anders.
Wenn dir der Ausdruck Faulheit nicht gefällt kann ich auch nichts daran ändern.
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Presseschau Der große Raub - Suebe - 02.02.2013, 16:23
RE: Presseschau Der große Raub - Harald1 - 06.02.2013 13:36

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