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Hohenzollerische Lande
26.11.2012, 16:24
Beitrag: #1
Hohenzollerische Lande
(24.11.2012 13:50)Wallenstein schrieb:  
(24.11.2012 12:58)Suebe schrieb:  Falls es interessiert, kann ich mehr dazu schreiben, allerdings ist es natürlich ein absoluter Regionalfall, der kaum auf größeres Interesse stossen wird.
Insofern belasse ich es mal dabei.
Die Geschichte beider Fürstenhäuser ist aber durchaus interessant, besonders auch, wie sie nach 1848 an Preußen fielen.
Für einen allgemeinen Überblick würden mich Karten der beiden Fürstentümer interessieren.
So weit ich das gesehen habe, waren die Besitzungen durchaus auch verteilt, aber für die Hauptterritorien gibt es sicher Übersichtskarten.

Wenn du da was hättest.


OK.
warum nicht.

Mal als Überblick:

Die Hohenzollern sind seit dem 11. Jahrhundert nachzuweisen. Die spätere "preußische Linie" trennte sich noch im Hochmittelalter zu Beginn des 13. Jahrhunderts, als sie Burggrafen von Nürnberg wurden. Auch bei den süddeutschen Hohenzollern gab es spätere Trennung weiterer Linien, in zeitweilig drei, später nur noch 2 Linien. Hohenzollern-Hechingen, reichsunmittelbar. Und Hohenzollern-Sigmaringen wobei Sigmaringen ein österreichisches Lehen war, man aber die Haigerlocher Linie ererbt hatte, die widerum reichsunmittelbar war. Gefürstet wurden die beiden Linien im 30jährigen Krieg.
Im großen und ganzen besass man ein den heutigen Betrachter überaus verwirrendes Sammelsurium an Besitzungen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher Rechtsstellung.
Nichts besonderes im damaligen Südwestdeutschland.

Besonders war aber die außergewöhnliche hohe Verschuldung beider Fürstenhäuser. Hzl-Hechingen war 1790 seit gut 200 Jahren mehr oder weniger Zahlungsunfähig, und in Sigmaringen sah es nicht viel besser aus, jährlichen Einkünften von ca. 30.000 fl standen Schulden von ca. 1.000.000 fl gegenüber.

Außergewöhnlich auch die seit über 200 Jahren schwelenden Konflikte Hzl.-Hechingens mit den eigenen Untertanen, die sich in mindestens 14 "Sensen-Revolutionen" äußerten, und in etlichen Prozessen vor dem Reichskammergericht, die Fürst wie Untertanen erhebliche Kosten verursachten.
Wobei die Ursachen dafür immer in der extensiven Ausübung des Jagdrechts der Fürsten lag. Teile des Fürstentums waren sg. "Freipürsch" Gebiet wo es ein fürstl. Jagdrecht nicht gab, das aber "selbstverständlich" eingefordert und auch ausgeübt wurde.
1795 bahnte sich dann unter württ. Vermittlung ein Ausgleich mit der Stadt Hechingen und 1798 mit dem übrigen Fürstentum an.
Der "Landes-Vergleich für Hohenzollern-Hechingen" vom 26. Juni 1798
zum weiterlesen
http://www.verfassungen.de/de/bw/hohenzo...ch98-i.htm

eine konkrete Ausräumung von Streitpunkten, nach der ständischen Tradition des alten Reiches. Wobei man allgemeine "weltverbessernde" Floskeln wie sie in den Verfassungen des 19. und 20. Jahrhunderts so gerne gebraucht werden, vergeblich suchen wird.

Den Landesvergleich hat das ganze Fürstentum angenommen, außer der Gemeinde Bisingen, wo man in alter schwäbischer Tradition "Noi, ainer an Selbstmord" (nein, eher ein Selbstmord) sagte. Big Grin


Zu beachten bitte ich aber, auch wen das Fürstentum Hohenzollern wenig interessiert,
das war die Rechtspraxis im alten Reich!
Die Untertanen hatten eine Stelle wo sie gegen Übergriffe ihres Fürsten klagen konnten. Wo sie, wenn sie Recht hatten, auch Recht bekamen!
[/b]

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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