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Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung?
16.06.2012, 11:17
Beitrag: #4
RE: Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung?
(15.06.2012 09:33)Gotthelf schrieb:  Danke. Und diese 'Constitutio Criminalis Carolina' in der Renaissance war die Übernahme des 'Römischen Rechts'?

1495 wurde auf dem Reichstag von Worms von Maximilian I. das Reichskammergericht errichtet. Das Reichskammergericht sollte als höchstrichterliche Instanz im Reich für die Umsetzung des römischen Rechts wirken. In diesem Sinn wurde auch die C.C.C. geschaffen.

"Geschichte erleuchtet den Verstand, veredelt das Herz, spornt den Willen und lenkt ihn auf höhere Ziele." Cicero
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RE: Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung? - Sansavoir - 16.06.2012 11:17

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