Hochzeitserlaubnis
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28.06.2012, 21:59
Beitrag: #6
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RE: Hochzeitserlaubnis
(28.06.2012 19:08)Suebe schrieb:(28.06.2012 14:00)krasnaja schrieb: Vergleichbar mit der Hochzeitserlaubnis ist das mittlerweile von Historikern angezweifelte sog. "Recht der ersten Nacht", indem der Gutsherr, der Prinzipal in der ersten Nacht nach der Hochzeit der Braut beiwohnen darf. ich sehe die Vergleichbarkeit nicht in der Existenz sondern in der Widersprüchlickeit zur Einschränkung der persönlichen Rechte. mir ist aus dem Raum östlich Schwerin/Birnbaum (zwischen küstrin und Posen) berichtet worden, das das noch bis ende 18,Jahrh, praktiziert worden sei, möglicherweise ohne Legitimität, dann auss Angst vor Repressalien oder verlust des sozialen umfeldes. Explizit wurde dort das Gut Kwiltsch genannt, dessen Herren teilweise Polen oder Deutsche waren. Die Gutsherren dort schon vor 150 Jahren ein sehr interessantes Gemeinwesen geschaffen haben, mit schule, genormten wohnhäusern für die arbeiter. ich habe mir das mal angesehen, bemerkenswert, das schloss der herren von Quiltsch ist verfallen. |
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Hochzeitserlaubnis - Suebe - 10.06.2012, 12:35
RE: Hochzeitserlaubnis - krasnaja - 28.06.2012, 14:00
RE: Hochzeitserlaubnis - Suebe - 28.06.2012, 19:08
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