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Graf von Württemberg - Herzog von Württemberg - Druckversion

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Graf von Württemberg - Herzog von Württemberg - Suebe - 06.12.2016 10:45

(04.12.2016 20:43)Aguyar schrieb:  
(04.12.2016 19:34)Suebe schrieb:  Die Antwort ist richtig.

Aber von zeitweise keine Rede.
Vom Hochmittelalter bis zu den Revolutionskriegen ununterbrochen!
Mit Wirkungen bis heute! So ist die Familie Peugeot Mitglied des Mömpelgarder Ablegers der wirt. evangelischen Landeskirche.
MaW außer Mercedes, Audi und Porsche gibt es einen 4. Premium-Autohersteller mit württ. Wurzeln.

Zur Info:
Linksrheinisch außerdem Richwihr und Horburg Altwirtenbergisch

[b]Das "zeitweise" bezog sich auf die Grafen von Württemberg - nicht auf das Herzogtum. Das mit Richwihr und Horburg wusste ich nicht.[/b]

./.


Da scheint mir, muss ich ein bißchen aufklärerisch wirken.

Graf und Herzog, Grafschaft und Herzogtum sind im Fall württemberg untrennbar.

Graf Eberhard im Bart "Württembergs geliebter Herr" wurde 1495 auf dem Reichstag in Worms zum "Herzog von Württemberg" ernannt.
Der "Herzog von Schwaben" wäre ihm wohl lieber gewesen. Den er aber nicht bekam.

Der "Herzog von Württemberg" war jedenfalls kein "Titular-Herzog" von denen es im Gebiet des früheren Herzogtums Schwaben etliche gab, sondern von realer Macht unterlegt.
Mit dem Unterschied, dass diese selbst erworben war, nicht verliehen!

Deshalb: aus den Grafen wurden durch Standeserhöhung Herzöge, aus der Grafschaft wurde das Herzogtum. Was aber lediglich die tatsächlichen Verhältnisse wiedergab.
maW die Begriffe können in dem Fall nicht voneinander getrennt werden.