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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - Druckversion

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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - Suebe - 23.07.2013 16:47

Bemerkenswertes über die geltende Deutsche Verfassung

Die Verfassung Deutschlands trägt den Namen Grundgesetz.
Und, wenn man dem "Urtext" des Jahres 1949 folgt,
Zitat:A r t i k e l 146
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
kann man gleich den Grund dafür nachlesen. Es sollte ein Provisorium sein,
der heiß ersehnten Wiedervereinigung nicht im Wege stehen.

Weiter gibt es im "Urtext" den "Vereinigungsartikel"
Zitat:A r t i k e l 23
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
erstmals anläßlich des Beitritts des Saarlands zur Anwendung gekommen, und wieder 1990 bei der Wiedervereinigung. Um dann gleich gestrichen zu werden, denn die Oder-Neiße-Grenze ist endgültig.


Weiter gibt es im "Urtext" den Artikel 24, und speziell der hat mich veranlasst diesen 3nd zu eröffnen.
Zitat:A r t i k e l 24
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.

Wie die Westalliierten nacheinander Hoheitsrechte aufgaben, die sie sich zunächst vorbehalten hatten, wurde ein ganzer Teil dieser in Zwischenstaatliche Vereinbarungen eingebracht.
Und hier muss man auch klar sagen, eine realistische Chance zu einem deutschen Weg zwischen dem Ost- und West-Pakt gab es zu keinem Zeitpunkt.


Die Grundgesetz-Artikel sind von hier:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html


RE: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - 913Chris - 28.10.2013 14:31

(23.07.2013 16:47)Suebe schrieb:  Wie die Westalliierten nacheinander Hoheitsrechte aufgaben, die sie sich zunächst vorbehalten hatten, wurde ein ganzer Teil dieser in Zwischenstaatliche Vereinbarungen eingebracht.
Und hier muss man auch klar sagen, eine realistische Chance zu einem deutschen Weg zwischen dem Ost- und West-Pakt gab es zu keinem Zeitpunkt.

Seh ich auch so. Mit dem Artikel 24 hat die BRD von vorneherein klar gemacht, dass sie sich in Bündnissysteme einzubringen gedenkt, was wohl für die Westalliierten wichtig war, denn 1949 war schon klar, dass Westdeutschland zu einem Bollwerk gegen den Kommunismus ausgebaut werden sollte. Was Adenauer qua Überzeugung vorbehaltslos unterstützte.

Im Osten lief´s anders, dort wird nur sehr allgemein darüber gesprochen, wie sich Deutschland ( = DDR= zu anderen Staaten und Völkern verhält:

Art.5 (2) Die Aufrechterhaltung und Wahrung freundschaftlicher Beziehungen zu allen Völkern ist die Pflicht der Staatsgewalt.

In der Realität war natürlich die "Freundschaft" zur UdSSR Staatsräson und sämtliche Einschränkungen der innerstaatlichen, in der Verfassung grundgelegten Rechte liefen unter diesem Label. In der BRD war das wie gesagt, durch das GG abgesichert.

VG
Christian